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Sep 8, 2021
Hartnäckiger Rechtsirrtum: Das Bundesarbeitsgericht beendet den Unsinn der Verzugskostenpauschale. Danach haben Arbeitnehmer bei Lohnrückständen keinen Anspruch auf eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 40,00 €. Jedoch bleiben Ansprüche gegen den Arbeitgeber auf Schadenersatz wegen des Lohnverzuges. Der Arbeitnehmer muss diese dann aber belegen können.
Hartnäckiger Rechtsirrtum: Das Bundesarbeitsgericht beendet den Unsinn der Verzugskostenpauschale. Danach haben Arbeitnehmer bei Lohnrückständen keinen Anspruch auf eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 40,00 €. Jedoch bleiben Ansprüche gegen den Arbeitgeber auf Schadenersatz wegen des Lohnverzuges. Der Arbeitnehmer muss diese dann aber belegen können.
Inh. Ilka Schmalenberg
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht
Jakobstraße 52
90402 Nürnberg
Tel.: 0911 650 899 88
Fax: 0911 650 899 86
Mail: info@sos-arbeitsrecht.de
Web: www.sos-arbeitsrecht.de
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