
verzugslohn
Informieren Sie sich hier über aktuelle Themen unserer Rechtsgebiete. Regelmäßig werden wir hier interessante Urteile, Fälle, sowie neueste Entscheidungen vorstellen und nützliche Beiträge rund ums Thema Arbeits- und Sozialrecht für Sie verfassen.

Kein Anspruch auf Pauschale Verzugskosten
Hartnäckiger Rechtsirrtum: Das Bundesarbeitsgericht beendet den Unsinn der Verzugskostenpauschale. Danach haben Arbeitnehmer bei Lohnrückständen keinen Anspruch auf eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 40,00 €. Jedoch bleiben Ansprüche gegen den Arbeitgeber auf Schadenersatz wegen des Lohnverzuges. Der Arbeitnehmer muss diese dann aber belegen können.

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Wir stehen Ihnen mit unserer Arbeitnehmerkanzlei bei allen arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Problemstellungen und Fällen kompetent zur Seite.
Ob bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Angelegenheiten – wir vertreten Arbeitnehmer aus ganz Nürnberg, Fürth, Erlangen und dem Umland! Vereinbaren Sie jetzt telefonisch einen Beratungstermin.