Die Kanzlei Schmalenberg hat sich als Arbeitnehmerkanzlei den Arbeitnehmerrechten verschrieben und vertritt Arbeitnehmer in sämtlichen Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Die Kanzlei wurde 2021 von Ilka Schmalenberg in Nürnberg gegründet und beschäftigt neben der Gründerin drei weitere Anwältinnen.
Im Jahre 2024 wird außerdem ein zweiter Standort in Bayreuth eröffnet.
Die Arbeitnehmerkanzlei berät und vertritt Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Aufhebungsverträgen zur Umgehung einer Sperrzeit und bei dem Bezug von Arbeitslosengeld bei der Bundesagentur für Arbeit. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung zu arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten. Gehen Sie kein Risiko ein und greifen auf die Kompetenz einer Fachanwältin zurück.
Eröffnung einer Zweigstelle in Bayreuth
Vergrößerung der Kanzlei durch die Einstellung von Anwältinnen & Assistentinnen
Umzug nach Nürnberg und Gründung der Kanzlei Schmalenberg
Rechtsanwältin Ilka Schmalenberg nimmt Ihre Tätigkeit als Anwältin in Berlin auf
Kanzlei-hunD Bonnie
Mitgliedschaften
Theresa Mayerhoff studierte in Würzburg bevor es sie vorerst nach Berlin verschlug. Dort arbeitete sie im Bereich Sozialrecht in einer Fachkanzlei als wissenschaftliche Mitarbeiterin und spezialisierte sich weiter im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Nach ihrer Rückkehr nach Franken arbeitete sie beim Amt für Ausbildungsförderung bevor sie ihre Tätigkeit in der Kanzlei Schmalenberg aufnahm.
Ljubica Marković ist seit 2023 angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei Schmalenberg. Im Anschluss an ihr Studium an der Universität Regensburg und verschiedener Stationen, spezialisierte sie sich auf die Betreuung arbeitnehmerseitiger Interessen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Sie spricht Deutsch, Englisch, Serbisch, Kroatisch, Bosnisch und Montenegrinisch fließend.
Karina Malancea ist seit 2023 angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei Schmalenberg und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Nach ihrem Studium mit Fokussierung im Bereich Arbeitsrecht sammelte sie erste Erfahrungen in einer anderen Kanzlei, bevor sie 2023 in unser Team wechselte. Sie berät ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Alleine in 2023 betreute sie mehr als 100 Mandanten gerichtlich und außergerichtlich.
Inhaberin der Kanzlei Schmalenberg, Rechtsanwältin Ilka Schmalenberg ist seit 2018 sie als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht qualifiziert. Nach ihrem Umzug von Berlin nach Nürnberg gründete sie 2021 die Kanzlei Schmalenberg mit dem Ziel, eine spezialisierte Arbeitnehmerkanzlei aufzubauen. Inzwischen beschäftigt die erfolgreiche Kanzlei mehrere Angestellte und eröffnet 2024 eine Zweigstelle in Bayreuth.
Ein Fachanwaltstitel wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn der Rechtsanwalt besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem Rechtsgebiet nachgewiesen hat. Diese werden in einem sehr umfangreichen, 120 Stunden umfassenden, Kurs vertieft und geprüft.
Als Nachweis der praktischen Erfahrungen wird eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen verlangt, die dem Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer in einer Liste einzeln kurz dargestellt werden müssen. Für den Erwerb der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht sind dies mindestens 100 bearbeitete Fälle innerhalb von 3 Jahren im individuellen und kollektiven (Betriebsverfassungsrecht) Arbeitsrecht.
Für den Erwerb der Fachanwaltschaft für Sozialrecht sind dies mindestens 60 bearbeitete Fälle innerhalb von 3 Jahren im Sozialhilferecht, Ausbildungsförderungsrecht oder dem Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung).
Nach dem Erwerb der Fachanwaltschaft müssen in dem Fachgebieten jährlich mindestens 15 Fortbildungsstunden nachgewiesen werden, damit auch für die Zukunft sichergestellt ist, dass der Fachanwalt über besondere Kenntnisse in seinem Fachgebiet verfügt.
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Ilka
In unserem wöchentlichen Podcast nehmen wir euch mit hinter die Kulissen des Arbeitsrechts.
Wir diskutieren die Unterschiede in der Vertretung der beiden Parteien Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen und berichten von spannenden Fällen aus der Praxis.
Charlotte
Vertritt überwiegend Arbeitgeber:innen
Vertritt ausschließlich Arbeitnehmer:innen
Kündigungsschutzklage, Arbeitsvertragsprüfung, Abfindungsverhandlungen
Spezialgebiet:
Deutsch, Englisch, Serbisch, Kroatisch, Bosnisch, Montenegrinisch
Sprachen:
Abmahnungen, Mobbing, Sperrzeit, Arbeitslosengeld, Schwebehindertenrecht
Spezialgebiet: