Die Kanzlei Schmalenberg hat sich den Arbeitnehmerrechten verschrieben und vertritt Arbeitnehmer in sämtlichen Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Frau Ilka Schmalenberg ist seit 2015 als Rechtsanwältin tätig und seit 2018 auch als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht qualifiziert. Sie verfügt damit über eine langjährige arbeitsrechtliche Praxis und Qualifizierung. Sie hat inzwischen viele hundert Mandanten im Arbeitsrecht und Sozialrecht.
Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei in der Beratung und Vertretung zu arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.
Die Arbeitnehmerkanzlei berät und vertritt Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Aufhebungsverträgen zur Umgehung einer Sperrzeit und bei dem Bezug von Arbeitslosengeld bei der Bundesagentur für Arbeit. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung zu arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten. Gehen Sie kein Risiko ein und greifen auf die Kompetenz einer Fachanwältin zurück.
Ein Fachanwaltstitel wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn der Rechtsanwalt besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem Rechtsgebiet nachgewiesen hat. Diese werden in einem sehr umfangreichen, 120 Stunden umfassenden, Kurs vertieft und geprüft.
Als Nachweis der praktischen Erfahrungen wird eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen verlangt, die dem Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer in einer Liste einzeln kurz dargestellt werden müssen. Für den Erwerb der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht sind dies mindestens 100 bearbeitete Fälle innerhalb von 3 Jahren im individuellen und kollektiven (Betriebsverfassungsrecht) Arbeitsrecht.
Für den Erwerb der Fachanwaltschaft für Sozialrecht sind dies mindestens 60 bearbeitete Fälle innerhalb von 3 Jahren im Sozialhilferecht, Ausbildungsförderungsrecht oder dem Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung).
Nach dem Erwerb der Fachanwaltschaft müssen in dem Fachgebieten jährlich mindestens 15 Fortbildungsstunden nachgewiesen werden, damit auch für die Zukunft sichergestellt ist, dass der Fachanwalt über besondere Kenntnisse in seinem Fachgebiet verfügt.