Allgemeine Mandatsbedingungen
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Kanzlei Schmalenberg (im Folgenden: Kanzlei) und dem Mandanten über die Besorgung von Rechtsangelegenheiten.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden.
§ 2 Zustandekommen eines Mandatsverhältnisses
(1) Ein Mandat kommt durch eine telefonische oder schriftliche (E-Mail, Fax, Post) Anfrage des Mandanten noch nicht zustande. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst, wenn auf die Anfrage eine Bestätigung der Mandatsübernahme von der Kanzlei erfolgt.
(2) Die Kanzlei behält sich vor, Mandatsanfragen ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Anfragen, die ohne ausreichende Angaben zur Identität des Anfragenden und zum Gegner erfolgen, werden nicht bearbeitet.
§ 3 Widerrufsrecht
Wenn Sie den Anwaltsvertrag mit unserer Kanzlei als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (= jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist) unter ausschließlicher Nutzung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, Telefax, E‐Mail, Post, Internet) oder außerhalb von unseren Geschäftsräumen schließen, steht Ihnen sodann als Verbraucher ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Anwaltsvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Kanzlei Schmalenberg
Inh. Rechtsanwältin Ilka Schmalenberg
Jakobstraße 52
90402 Nürnberg
T +49 911 650 899 88
F +49 911 650 988 86
info@sos-arbeitsrecht.de
mittels einer eindeutigen Erklärung, z. B. durch einen mit der Post versandten Brief, ein Telefax oder eine E‐Mail, über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster‐Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie diese Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf in unserer Anwaltskanzlei eingegangen ist.
Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass mit der Beratung oder Vertretung während der Widerrufsfrist begonnen werden soll, so haben Sie uns für bereits erbrachte Leistungen einen Betrag zu bezahlen, der dem Wert der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, erbrachten Leistungen entspricht.
Verlust des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn wir auf Ihre ausdrückliche Zustimmung hin mit der Ausführung der Leistungen begonnen haben und die Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden.
§ 4 Mandatsbearbeitung
(1) Gegenstand der Beauftragung der Kanzlei ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges. Die Kanzlei führt alle Aufträge mit größter Sorgfalt unter Beachtung der für sie geltenden Berufsordnungen und Standesrichtlinien und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Mandanten bezogen durch.
Frau Rechtsanwältin Ilka Schmalenberg ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, die auch als Aufsichtsbehörde zuständig ist. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Anschrift der Rechtsanwaltskammer Nürnberg lautet:
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Fürther Str. 115
90429 Nürnberg
Tel: 0911/926 33 -0
Fax: 0911/926 33 -33
info@rak-nbg.de
(https://www.rak-nbg.de/)
Rechtsanwälte unterliegen berufsrechtlichen Regelungen (in den jeweils gültigen Fassungen), dies sind insbesondere:
das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Die jeweils gültigen Fassungen der genannten berufsrechtlichen Regelungen können auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) eingesehen werden.
(2) Die Kanzlei ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, wenn der Mandant einen entsprechenden Auftrag rechtzeitig erteilt hat und dieser von der Kanzlei angenommen wurde.
(3) Die Korrespondenzsprache ist deutsch.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Mandanten
(1) Der Mandant verpflichtet sich, die Kanzlei bei der Bearbeitung seiner Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen. Alle Angaben haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Eine Überprüfung der Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit durch die Kanzlei erfolgt nicht. Die Kanzlei ist dazu berechtigt, den Angaben des Mandanten Glauben zu schenken, es sei denn, die Unrichtigkeit der Angaben ist offensichtlich.
(2) Alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen und Unterlagen sind rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail) sind unverzüglich mitzuteilen.
§ 6 Vergütung
(1) Bereits durch die erste Beratung wird eine Gebühr in Höhe von 226,10 Euro (Inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer) ausgelöst, die am Tag der Beratung zu entrichten ist. Über die Erstberatung und etwaige Folgeberatungen wird eine gesonderte Gebührenvereinbarung getroffen.
(2) Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung, es sei denn, es wird für das Mandat eine Honorarvereinbarung geschlossen. Die Kanzlei ist befugt, angemessene Vorschusszahlungen von dem Mandanten für ihre Tätigkeit zu verlangen.
(3) Auch in den Fällen, in denen der Gegner zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten verpflichtet ist (z.B. bei Schadensersatzansprüchen), bleibt der Mandant - als Auftraggeber - primär Kostenschuldner. Sollte der Anspruch gegen den Gegner nicht realisierbar sein, müssen die Kosten daher vom Mandanten getragen werden
(4) Die Einholung der Deckungszusage der Rechtschutzversicherung ist Aufgabe des Mandanten. Soweit dies durch die Kanzlei erfolgt handelt es sich um eine kostenpflichtige Tätigkeit. Die Kanzlei erklärt sich einverstanden, die Deckungszusage kostenlos einzuholen, soweit der Arbeitsaufwand die Erstellung eines Schreibens nicht überschreitet. Darüberhinausgehender Aufwand muss entweder vom Mandanten geleistet werden, oder wird von der Kanzlei mit der dafür anfallenden gesetzlichen Gebühr in Rechnung gestellt.
(5) Alle Honorarforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzug zahlbar. Auf Honorarforderungen der Kanzlei sind Leistungen an Erfüllung Statt und erfüllungshalber ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Zahlungen durch elektronische (Kredit-) Kartensysteme. Mehrere Mandanten haften gesamtschuldnerisch auf Zahlung der gesetzlichen oder vereinbarten Vergütung der Kanzlei.
§ 7 Kündigung
(1) Der Mandant kann das Mandatsverhältnis jederzeit kündigen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist stets zulässig. Das Kündigungsrecht steht auch der Kanzlei zu, wobei eine Beendigung des Mandats nicht zur Unzeit erfolgen darf, es sei denn, das für die Bearbeitung des übertragenen Mandats notwendige Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört. Noch nicht abgerechnete Leistungen werden unverzüglich abgerechnet und sind mit Erhalt der Rechnung fällig
§ 8 Aufrechnung, Abtretung, Sicherungsabtretung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Kanzlei ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(2) Der Mandant tritt alle ihm aus dem Mandatsverhältnis entstehenden Erstattungsansprüche gegen den Gegner oder die Staatskasse an die Kanzlei in Höhe der Honorarforderung sicherungshalber ab. Die Kanzlei wird den Erstattungsanspruch nicht einziehen, so lange der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, insbesondere nicht die Zahlung verweigert, in Zahlungsverzug gerät oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist.
(3) Zahlansprüche aus einem evtl. bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertrag werden sicherungshalber an die Kanzlei abgetreten. Dem Mandanten ist es gestattet, den Anspruch gegenüber dem Rechtsschutzversicherer in eigenem Namen außergerichtlich und gerichtlich (z.B. Deckungsschutzklage) geltend zu machen. Sofern eine Abtretung aus rechtlichen Gründen unwirksam sein sollte, oder die Rechtsschutzversicherung der Abtretung - soweit erforderlich - nicht zustimmt, wird der Rechtsschutzversicherer vom Mandanten angewiesen, evtl. Zahlungsansprüche direkt an die Kanzlei zu leisten. Für den Fall des Anwaltswechsels wird schon jetzt festgelegt, dass die Kanzlei im Falle einer erteilten Deckungszusage zum Empfang der Versicherungsleistung berechtigt sein soll (Einschränkung des Wahlrechts der Kostenerstattung).
(4) Bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen (Honorare und Auslagen) hat die Kanzlei an den ihr überlassenen Unterlagen gegenüber dem Mandanten ein Zurückbehaltungsrecht, sofern das Zurückbehalten nicht nach den Umständen unangemessen ist. Nach Ausgleich ihrer Ansprüche aus dem Mandat hat die Kanzlei alle Unterlagen, die der Mandant oder ein Dritter ihr aus Anlass der Auftragsausführung überlassen hat, nur herauszugeben, soweit dies von dem Mandanten ausdrücklich gewünscht wird. Die Herausgabe erstreckt sich nicht auf den Briefwechsel zwischen den Parteien und auf Schriftstücke, die der Mandant bereits in Ur- oder Abschrift erhalten hat.
§ 9 Haftung
(1) Die Kanzlei unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Voltastraße 84, 60486 Frankfurt.
(2) Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt je Versicherungsfall 1.000.000,00 Euro (in Worten: eine Million Euro).
(3) Die Haftung der Kanzlei für Vermögensschäden aufgrund von Berufsversehen ist begrenzt. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Rechtsanwältin in jedem Mandatsverhältnis auf einen Betrag in Höhe von insgesamt höchstens 1.000.000,00 Euro (in Worten: eine Million Euro) beschränkt, sofern sich aus einer gesondert zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung nichts Abweichendes ergibt. Eine vereinbarte Haftungsbeschränkung gilt auch für sämtliche andere gegenwärtige und künftige Mandate, soweit nicht bereits Ansprüche schriftlich geltend gemacht wurden.
(4) Falls eine über die vereinbarte Haftungsbeschränkung hinausgehende Haftung gewünscht wird, kann schriftlich eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden, sofern der Auftraggeber die sich daraus ergebenden Mehrkosten der Versicherung übernimmt.
(5) Ansprüche gegen die Kanzlei verjähren in drei Jahren ab Entstehung des Anspruchs, spätestens jedoch ab Beendigung des Mandats.
§ 10 Datenschutz
Dem Mandanten wird zu Beginn des Mandats eine separate Datenschutzerklärung entsprechend den Voraussetzungen der Datenschutzgrundverordnung übergeben.
§ 11 Sonstiges
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform.
(2) Ist der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Nürnberg. Dasselbe gilt, wenn der Mandant keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand: Juli 2025