Anwaltsgebühren – Was kostet ein Besuch beim Anwalt?

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Dezember 27, 2021

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Anwaltskosten entstehen, wenn ein Rechtsanwalt Sie berät, ein Schreiben für Sie aufsetzt oder Sie vor Gericht vertritt. 

In welcher Höhe Anwaltsgebühren entstehen, verrät Ihnen Ihre Anwältin für Arbeits- und Sozialrecht.

Durch unsere Arbeitnehmerkanzlei erhalten Sie volle Kostentransparenz und wissen genau wie viel und wofür Sie bezahlen. Dieser Beitrag richtet sich aber auch an andere interessierte Arbeitnehmer und befasst sich im Allgemeinen mit den Kosten eines Besuchs beim Anwalt, also der Rechtsberatung und -Vertretung.

Ablauf eines Erstberatungsgesprächs

Im Erstberatungsgespräch berichten Sie mir ausführlich von Ihrem konkreten Problem. Sie erzählen mir, wo Sie arbeiten, was Sie dort machen, wie lange Sie in der Firma bereits beschäftigt sind und wie es Ihrer Meinung nach zu der Situation, in der Sie sich jetzt befinden, gekommen ist.

Aufgrund Ihrer Schilderung und nach Prüfung der mir von Ihnen vorgelegten Unterlagen, kann ich Ihre Situation rechtlich einschätzen und verschiedene Möglichkeiten der Lösung Ihres rechtlichen Problems bieten. Bei der Durchsetzung Ihrer persönlichen Ziele werde ich Ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigen.

Sie entscheiden auf dieser Grundlage, welchen Weg Sie von den verschiedenen aufgezeigten Handlungsoptionen einschlagen möchten. Anschließend besprechen wir das weitere Vorgehen.

VEREINBAREN SIE IHREN ERSTEN BERATUNGSTERMIN

In diesem ersten Beratungsgespräch können Sie Ihr Anliegen vortragen und die entsprechenden Unterlagen prüfen lassen.

  • Eine erste Einschätzung zu Erfolgsaussichten und den weiteren Schritten
  • Hinweise zu den weiteren entstehenden Kosten
  • Sie bekommen Hinweise, ob die Gegenseite die Kosten erstatten muss
  • Informationen, ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt

Kosten der Erstberatung bei einer Fachanwältin

Die gesetzliche Gebühr für ein Erstberatungsgespräch bis zur Dauer von 60 Minuten beträgt 190 € (zzgl. 19 % MwSt.). Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, begleicht diese die Kosten. Sie bezahlen höchstens die Selbstbeteiligung. Die Gebühren sind gesetzlich gedeckelt. Ein Fachanwalt kann nicht mehr Geld für die Beratung verlangen als ein Rechtsanwalt. Wir empfehlen immer die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wahrzunehmen. Bei familienrechtlichen oder anderen rechtlichen Problemen, würden wir auch an einen entsprechenden Spezialisten verweisen.

Außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung

Die Vergütung für meine Tätigkeit bestimmt sich entweder nach einer individuell mit Ihnen getroffenen Vereinbarung oder nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). 

Eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren des RVG ist in gerichtlichen Verfahren unzulässig.

Kostenfreie Erstberatung für Arbeitnehmer Arbeitsrecht?

Es gibt Kanzleien für Arbeitsrecht, die mit einer kostenlosen Erstberatung werben. Jedoch nimmt eine Beratung viel Zeit in Anspruch. Neben dem Beratungsgespräch selbst, werden die Unterlagen geprüft und eine erste Prognose für das weitere Vorgehen und die Erfolgsaussichten abgegeben. Daher könnte allemal eine sog. Ersteinschätzung kostenfrei sein. Dabei ist aber jegliche Haftung des Anwaltes ausgeschlossen, da eine intensive Einarbeitung oder Auseinandersetzung in den Fall fehlt.

Unser Vorschlag daher: Sprechen Sie so früh wie möglich die Frage der Kosten an. Oft bleibt es nicht bei der Erstberatung. So wie bei einer Kündigung. In der Regel gehen wir immer gegen eine Kündigung vor. Im Falle der Beauftragung fallen die Erstberatungsgebühren gar nicht erst an, bzw. werden sie zu 100 % auf die Tätigkeit angerechnet.

Abwehr von Kündigungen

Wenn Arbeitnehmer eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten, machen sich erst einmal Existenzängste breit und wirtschaftliche Sorgen stehen im Vordergrund. Jetzt sollten Arbeitnehmer nicht in Panik geraten und nicht den Gang zum Anwalt scheuen. Aufgrund hunderter durchgeführter Kündigungsschutzverfahren, kennen wir die Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung. Aus der Erfahrung wissen wir: Die meisten Kündigungen von Arbeitgebern sind unwirksam. Vereinbaren Sie als noch heute einen Beratungstermin bei unserer Anwältin und zertifizierten Beraterin für Kündigungsschutzrecht!

Fragen zu Fristen

Welche Fristen gelten, wenn ich eine Kündigung erhalten habe? Wann muss ich spätestens Kündigungsschutzklage einreichen, um meine Kündigung abzuwehren? Und an welche Fristen ist der Arbeitgeber gebunden? Bei diesen und weiteren Fragen unterstützen wir Sie gern. Bereits beim telefonischen Erstkontakt weisen wir auf wichtige Fristen hin.

Kündigungsschutzklagen

Sollten sie zu Unrecht gekündigt worden sein, dann können Sie Kündigungsschutzklage einreichen. Wir beraten Sie bezüglich der Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Kündigung oder bezüglich der Höhe einer möglichen Abfindung. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung besitzt unsere Kanzlei für Arbeitsrecht das nötige Geschick, um ein optimales Ergebnis für Sie zu erzielen und unterstützen Sie gern. Wir verbinden anwaltliche Expertise aus dem Arbeitsrecht und dem Sozialrecht. Durch das kombinierte Fachwissen unserer Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht ist es uns möglich, ganzheitlich Ihre Interessen bei erhaltener Kündigung zu verstehen und durchzusetzen. Es geht nicht allein um den Schutz vor der Kündigung und der Anspruchsdurchsetzung gegenüber Ihren Arbeitgeber, sondern auch um die Vermeidung einer Sperrzeit bei der Bundesagentur.

Aus- und Verhandeln von Abfindungen

Bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag ist es wie mit einer Ehe. Was einmal getrennt wurde, lässt sich schlecht wieder verbinden. Ist die Kündigung einmal ausgesprochen, so ist es schwer das notwendige Vertrauen in seinen Arbeitgeber wiederherzustellen. In vielen Fällen geht es dann nicht mehr um den Erhalt des Arbeitsplatzes, sondern um den finanziellen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Aus der Erfahrung vieler Fälle von Kündigungen kennen unsere Fachanwälte im Arbeitsrecht die Tricks der Arbeitgeber und können deshalb beim Verhandeln der Abfindung das Bestmögliche für Sie erreichen. Wir beraten Sie auch über die Vor- und Nachteile der ausgehandelten Vereinbarungen. Also zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Für die Erstberatung entstehen keinerlei Gebühren.

Kostenpflichtige Erstberatung im Arbeitsrecht

Egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber: Als auf das Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte sind wir nicht auf die eine oder andere Seite festgelegt. Denn wer aus möglichst vielen Winkeln blickt, hat den besseren Überblick. Für Sie fallen Kosten für ein Erstberatungsgespräch in Höhe von maximal 226,10 € brutto an. Die Kosten für eine Rechtsberatung entfallen natürlich, wenn wir durch Sie mit einer Tätigkeit im Arbeitsrecht beauftragt werden.

  • Hilfe bei Abmahnung

Wenn Sie abgemahnt wurden oder schon mehrere Abmahnungen erhalten haben, prüfen wir für Sie die Rechtmäßigkeit oder erforderlichen Voraussetzungen. Sollten wir weiter für Sie tätig werden, klären wir Sie über die entstehenden Kosten und die möglichen Erfolgsaussichten auf.

  • Elternzeit, Mutterschutz, Rückkehr

Die Mutterschaft einer Arbeitnehmerin wirft viele Fragen zum Thema Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit während der Elternzeit sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber auf. Wir kennen alle geltenden Regelungen und beraten über beiderseitige Recht und Pflichten.

  • Hilfe beim Arbeitszeugnis

Jedem Arbeitnehmer steht am Ende des Beschäftigungsverhältnisses ein Arbeitszeugnis zu. Wir prüfen Ihr Zeugnis im Rahmen der Erstberatung und klären Sie über die entstehenden Kosten bei der Geltendmachung Ihrer rechte auf. Wir haben bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Zeugnisänderungen eine sehr hohe Erfolgsquote.

  • Rund um das Thema Urlaub

In Arbeitsverhältnis entsteht für jeden Arbeitnehmer ein Urlaubsanspruch. Das sind mindestens 20 Tage pro Jahr. Wir beraten unsere Mandanten regelmäßig über die Durchsetzung von Urlaubsansprüchen oder darüber wann ein Abgeltungsanspruch für nicht genommenen Urlaub besteht.

Wer muss den Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bezahlen?

Von der Regel, dass derjenige, der den Prozess verliert, die Anwaltskosten des obsiegenden Gegners erstatten muss, gibt es im Arbeitsrecht eine besonders wichtige Ausnahme:

  • Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz hat man auch dann, wenn man den Prozess gewinnt, keinen Anspruch auf Erstattung seiner Anwaltskosten (§ 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG).

Der Grund für diese Ausnahme liegt darin, dass Arbeitnehmer, die sich in den arbeitsgerichtlichen Prozessen oft auf der Klägerseite befinden, nicht mit dem Risiko belastet werden sollen, im Falle des Unterliegens, auch noch die Kosten für den Anwalt des Arbeitgebers tragen zu müssen.

Leider haben Arbeitnehmer auch dann keinen Anspruch auf Erstattung der eigenen Anwaltskosten, wenn Sie den Prozess gewinnen. Die Arbeitnehmerkanzlei klärt Sie daher auf, welche Kosten im Prozess auf Sie zukommen und ob sich eine Klage finanziell lohnt.

Für einkommensschwache Arbeitnehmer gibt es auch die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe.

Wer muss den Rechtsanwalt für Sozialrecht bezahlen?

Prinzipiell gilt erst einmal: Wer einen Anwalt beauftragt, schließt mit ihm einen Vertrag und muss dessen Leistungen auch bezahlen. Bei sozialrechtlichen Angelegenheiten gibt es aber wichtige Ausnahmen.

  • Widerspruchsverfahren

Bei Widerspruchsverfahren können die Kosten für den Rechtsanwalt gegenüber der Behörde geltend gemacht werden, sofern der Widerspruch erfolgreich, also positiv für den Mandanten ausgeht.

  • Gerichtsverfahren

Bei einem sozialrechtlichem Gerichtsverfahren fallen zusätzlich Gerichtskosten an. Diese sind für Versicherte und Leistungsempfänger bzw. für deren Hinterbliebene kostenfrei.

  • Antragsverfahren

Wird der Rechtsanwalt aktiv für ein Antragsverfahren verpflichtet, so muss der Mandant die Kosen hierfür selbst bezahlen, auch wenn das Verfahren für ihn positiv ausgeht und er der Gewinner ist.

Wie hoch sind die Rechtanwaltskosten?

Das Anwaltshonorar ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Für Fälle im Arbeitsrecht richten sich die anwaltlichen Gebühren nach dem Streitwert. Für Fälle des Sozialrechts wird nach einem Gebührenrahmen abgerechnet. Dieser sieht Mindest- bis Maximalgebühren vor, die je nach Aufwand zur Anwendung kommen.

Bei der Erstberatung kläre ich Sie detailliert über alle anfallenden Kosten auf, damit Sie immer den Überblick behalten.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Die Kosten für einen Rechtsanwalt können Menschen mit geringem Einkommen finanziell schnell überfordern. Damit trotzdem jeder die Möglichkeit hat, sich rechtlich vertreten oder beraten zu lassen, gibt es die Instrumente der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe.

Die Beratungshilfe ist nicht für die Vertretung in einem Verfahren gedacht, sondern um sich im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung anwaltlich beraten oder vertreten zu lassen.
Die Prozesskostenhilfe ist dazu da, einkommensschwachen Personen die anwaltliche Vertretung bei einem Gerichtsverfahren zu ermöglichen.

Rechtsschutzversicherung

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, helfe ich Ihnen gern dabei, zu prüfen, inwieweit diese die Anwaltskosten übernehmen kann. Nicht jeder Verfahrensabschnitt wird von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Ich übernehme gerne die Deckungsanfrage für Sie.

Lassen Sie sich bei Erhalt einer Kündigung oder vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages beraten, um Ihre Rechte am effektivsten geltend zu machen. Sie haben nichts zu verlieren!

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Inh. Ilka Schmalenberg
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

Jakobstraße 52
90402 Nürnberg

Tel.: 0911 650 899 88
Fax: 0911 650 899 86

Mail: info@sos-arbeitsrecht.de
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Wir stehen Ihnen mit unserer Arbeitnehmerkanzlei bei allen arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Problemstellungen und Fällen kompetent zur Seite.

Ob bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Angelegenheiten – wir vertreten Arbeitnehmer aus ganz Nürnberg, Fürth, Erlangen und dem Umland! Vereinbaren Sie jetzt telefonisch einen Beratungstermin.

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