Arbeitsrecht Aufhebungsvertrag - Hilfe vom Anwalt
Alles zum Thema Aufhebungsvertrag und was Sie beachten müssen.
KOMPETENZ UND ERFAHRUNG
Arbeitsrecht Aufhebungsvertrag – Hilfe vom Anwalt!
Haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag einmal unterzeichnet, ist diese Regelung endgültig. Ungünstige Formulierungen führen dann nicht nur zum ersatzlosen Verlust berechtigter Ansprüche, sondern ermöglichen in vielen Fällen sogar der Arbeitsagentur den Zugriff auf die gesamte Abfindungssumme.
Als Arbeitnehmer sollten sei daher einen Anwalt für Arbeitsrecht mit der Prüfung beauftragen, ob der angebotene Aufhebungsvertrag angenommen werden soll oder nicht.
Gestaltung eines Aufhebungsvertrages für den Arbeitnehmer
Mit einem Aufhebungsvertrag lässt sich ein bestehendes Arbeitsverhältnis außerhalb der normalen Frist auflösen. Doch ein Aufhebungsvertrag ist nicht für jede Situation die geeignete Lösung. Für Arbeitnehmer gibt es Vor- und Nachteile bei Abschluss eines solchen Vertrages.
Die Gestaltung des Aufhebungsvertrages muss daher vor allem folgende Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen:
• Zahlung einer gerechten Abfindung durch den Arbeitgeber
• qualifiziertes Arbeitszeugnis mit bestmöglicher Gesamtnote
• baldige Freistellung bei Fortzahlung der Vergütung
• Abgeltung von Überstunden und Resturlaub
• Vermeidung einer Sperrzeit oder Anrechnung der Abfindung beim Arbeitslosengeld
Arbeitsrecht Aufhebungsvertrag - Lassen Sie den Aufhebungsvertrag vorher prüfen!
Die Anforderungen an eine sichere Vertragsgestaltung sind komplex und ändern sich ständig. Auch unbedeutend erscheinende Formulierungen können zum vollständigen Verlust der Abfindung führen. Bestehen Sie daher immer auf die Aushändigung des Vertragsentwurfes und lassen Sie diesen von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Aufgrund meiner langjährigen Spezialisierung und regelmäßiger Fortbildungen werden wir für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen.
Die Vorteile eines Aufhebungsvertrages für Arbeitnehmer auf einen Blick:
- Die Kündigungsfristen müssen nicht eingehalten werden, sodass man schneller den Job wechseln kann.
- Wenn dies vertraglich vereinbart wurde, steht dem Arbeitnehmer mit dem Aufhebungsvertrag ein qualifiziertes, gutes bis sehr gutes Arbeitszeugnis zu.
- Unter Umständen kommt die Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber infrage.
Arbeitsrecht Aufhebungsvertrag - Lassen Sie den Aufhebungsvertrag vorher prüfen!
Dennoch sollte man vor dem Unterzeichnen des Aufhebungsvertrages auch die negativen Aspekte im Blick behalten. Oft ergreift der Arbeitgeber die Initiative und bietet die Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Der Aufhebungsvertrag ist für den Arbeitgeber die einfachere Lösung als eine Kündigung mit drohendem Kündigungsrechtsstreit.
Der Aufhebungsvertrag ist dagegen die schnellere Lösung, aber lassen Sie sich nicht von einer vermeintlich hohen Abfindungszahlung blenden. Wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne wichtigen Grund verständigen und eine Abfindung gezahlt wird, verkürzt sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld durch die Arbeitsagentur um insgesamt zwölf Wochen. Außerdem wird die Abfindung unter Umständen mit dem Arbeitslosengeld verrechnet.
Die Nachteile eines Aufhebungsvertrages für Arbeitnehmer auf einen Blick:
- Da man als Arbeitnehmer mit dem Unterzeichnen eines Aufhebungsvertrages auf seinen Kündigungsschutz verzichtet und der Kündigung zustimmt, entfällt für die ersten zwölf Wochen das Arbeitslosengeld (sogenannte Sperrzeit).
- Die Abfindung wird unter Umständen auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
SIE HABEN EINE STARKE VERHANDLUNGSPOSITION
Viele Arbeitgeber scheuen Risiko und Aufwand eines Kündigungsschutzverfahrens und möchten auf jeden Fall einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. Daher sollte der Arbeitnehmer sich nicht sofort an den üblichen Sätzen für eine Abfindung orientieren, sondern prüfen lassen, wie stark sein Kündigungsschutz ist und welche finanziellen Möglichkeiten der Arbeitgeber hat.
Auf dieser Grundlage erzielen wir regelmäßig deutlich höhere Abfindungen für meine Mandanten.
Thema Aufhebungsvertrag - Beste Beratung durch Fachanwältin
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