Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Lohnstreit? Arbeitsrechtliche Konflikte können jeden treffen – und sind oft mit hohen Kosten verbunden. Besonders Verfahren rund um Kündigungen und Aufhebungsverträge zählen zu den teuersten Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht.
Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht in Nürnberg und Bayreuth ist auf solche Fälle spezialisiert. Mit Fachanwälten für Arbeitsrecht und langjähriger Berufserfahrung beraten wir Sie kompetent – auch zur Frage, ob sich eine Rechtsschutzversicherung für Sie lohnt.
Welche Kosten entstehen bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten?
Ein arbeitsrechtlicher Rechtsstreit kann schnell teuer werden. Die wichtigsten Kostenpositionen sind:
- Eigene Anwaltskosten
- Kosten des gegnerischen Anwalts
- Gerichtskosten
Im Zivilprozess trägt grundsätzlich die unterlegene Partei alle Kosten. Im Arbeitsgerichtsverfahren gilt jedoch eine Besonderheit: Laut § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Die Gerichtskosten sind zudem niedriger und entfallen bei einem Vergleich sogar vollständig.
Aber Vorsicht: Diese Regelung gilt nur für die erste Instanz. In höheren Instanzen oder bei Zwangsvollstreckung greifen die allgemeinen Kostenregelungen. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert – häufig die Summe der letzten drei Bruttomonatsgehälter – und können durch zusätzliche Gebühren wie Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühren steigen.
Ohne Rechtsschutzversicherung: Ein hohes Kostenrisiko
Auch wenn § 12a ArbGG das Risiko reduziert, die gegnerischen Anwaltskosten tragen zu müssen, bleiben die eigenen Anwaltskosten beim Arbeitnehmer. Diese können erheblich sein – und mindern den finanziellen Erfolg eines Prozesses spürbar. Selbst bei einer erstrittenen Abfindung oder Vergleichssumme bleibt nach Abzug von Kosten, Steuern und Abgaben oft nur ein Bruchteil übrig. Ohne Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht kann sich ein Verfahren finanziell kaum lohnen.
Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe?
Wenn Sie die Kosten nicht selbst tragen möchten, haben Sie zwei Optionen:
- Prozesskostenhilfe Bei Bedürftigkeit können Sie unter Offenlegung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Prozesskostenhilfe beantragen. Wird diese bewilligt, übernimmt der Staat Ihre Kosten. Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt der Überprüfung. Sollten sich ihre Vermögensverhältnisse in den nächsten 4 Jahren ändern, müssen die Kosten an die Staatskasse zurückgezahlt werden.
- Rechtsschutzversicherung Daher empfiehlt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt – je nach Tarif und Deckungsbereich – alle Kosten bis auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung. Achtung: Der Versicherungsschutz gilt nur für zukünftige Fälle. Viele Anbieter setzen eine Wartefrist von 1–6 Monaten voraus.
Fazit: Rechtsschutzversicherung – sinnvoll für jeden Arbeitnehmer
Arbeitsrechtliche Konflikte können jeden treffen – sei es durch Kündigung, Mobbing, ein schlechtes Zeugnis oder ausbleibende Gehaltszahlungen. Ohne Rechtsschutzversicherung bleibt der finanzielle Ertrag eines Prozesses oft gering. Wer seine Ansprüche effektiv und ohne finanzielles Risiko durchsetzen möchte, sollte frühzeitig vorsorgen.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in Nürnberg und Bayreuth beraten Sie umfassend – auch zur optimalen Nutzung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

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Unsere Kanzlei berät Sie umfassend zu arbeitsrechtlichen Fragen und unterstützt Sie bei der Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wir prüfen Ihre Ansprüche und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen – kompetent, verständlich und engagiert.
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