Das neue Bürgergeld – Das Wichtigste hier in Kürze

Sparschwein auf Arbeitsplatz

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Januar 1, 2023

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Datum:

Anwalt Sozialrecht Nürnberg – Thema: Das neue Bürgergeld – Das Wichtigste in Kürze

Das Gesetz wandelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende in ein Bürgergeld um. Das Arbeitslosengeld II ist damit Geschichte. Der vormals bestehende Vermittlungsvorrang wird abgeschafft. Ziel soll eine langfristige Eingliederung in den Arbeitsmarkt und nicht mehr die schnellstmögliche Vermittlung in eine Arbeitsstelle sein.

Das neue Bürgergeld: Regelbedarfe 2023

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft. Unter anderem sind die Regelbedarfe für Menschen in der Grundsicherung angestiegen. Die Regelbedarfe sollen nunmehr vorausschauend mit den Teuerungen im Alltag steigen.

Das neue Bürgergeld

Für die Regelbedarfe ergeben sich ab dem 01.01.2023 folgende Beträge:

nicht mit Partnern zusammenlebende arbeits¬lose Erwachsene: 502,00 € (vorher 449,00 €)
mit Partnern zusammenlebende Erwachsene, Erwachsene in besonderer Wohnform (nur SGB XII): jeweils 451,00 € (vorher 404,00 €)
Erwachsene in stationären Einrichtungen (nur SGB XII), Erwachsene unter 25 Jahre im Elternhaushalt (nur SGB II): 402,00 €
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre: 420,00 € (vorher 376,00 €)
Kinder von 6 bis unter 14 Jahre: 348,00 €  (vorher 311,00 €)
Kinder bis unter 6 Jahre: 318,00 € (vorher 285,00 €)

Ihr könnt euch selbst ein Bild machen, ob es sich dabei um die von der Regierung versprochene erhebliche Steigerung der Regelbedarfe handelt oder nicht.

Welche zentralen Neuerungen bringt das Bürgergeld?

1. Karenzzeit

Damit die Leistungsberechtigten sich auf die Arbeitsuche konzentrieren können, gilt eine sogenannte Karenzzeit zu Beginn des Bürgergeldbezuges: Die Kosten für die Unterkunft werden in dieser Zeit in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen, die Heizkosten in angemessener Höhe.

Der durch den Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss sieht eine Karenzzeit von einem Jahr statt wie ursprünglich geplant zwei Jahren vor.

2. Schonvermögen

Bezüglich der Schonvermögen enthält das Vermittlungsergebnis ebenfalls eine Reduzierung: 

Vermögen wird erst ab 40.000,00 € angetastet, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft ab 15.000,00 €.

3. Kooperationsplan

Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan abgelöst.

Dieser wird von den Leistungs­berechtigen und Inte­grations­fach­kräften gemeinsam erarbeitet.

4. Sanktionen

Gänzlich entfallen wird nach dem Vermittlungsergebnis die vom Bundestag ursprünglich beschlossene Vertrauenszeit, in der auch bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen verhängt worden wären. Pflichtverletzungen werden also weiter von Anfang an sanktioniert. Dabei findet ein dreistufiges System Anwendung: 

Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um zehn Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten für drei Monate um 30 Prozent. Eine Leistungsminderung darf nicht erfolgen, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen.

5. Berufliche Weiterbildung

Geringqualifizierte werden auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterstützt, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. 

Eine umfassende Betreuung soll Leistungsberechtigten helfen, welche besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen.

6. Höhere Freibeträge für Nebenjobs

Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, kann jetzt mehr von seinem Einkommen behalten. Die Freibeträge in diesem Bereich werden auf 30 % angehoben. Zudem erhöhen sich die Freibeträge für Einkommen von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden auf 520,00 €. Auch für Auszubildende gelten höhere Freibeträge für die Ausbildungsvergütung. Junge Menschen sollen so die Erfahrung machen, dass es sich Lohnt Studenten- oder Aushilfsjobs anzunehmen.

Im Sozialrecht gelten nur kurze Fristen. Sollten Sie einen Bescheid oder Widerspruchsbescheid erhalten haben, können Sie nur innerhalb eines Monats dagegen vorgehen.

Kontaktieren Sie daher umgehen unsere Fachanwältin für Sozialrecht und lassen Sie sich über Ihre Rechte beraten.

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Inh. Ilka Schmalenberg
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