Ansprüche und Rechte gegenüber dem Sozialstaat müssen oft erstritten werden. Dabei geht es gerade bei ausbleibender Lohnzahlung oder beim Abschluss von Aufhebungsverträgen um Fragen des Arbeitslosengeldes, Kranken- und Rentenversicherungen, also Ihre Existenz. Lassen Sie sich nicht vom bürokratischen Dschungel der Behörden einschüchtern. Begegnen Sie ihm am besten mit einer erfahrenen Fachanwältin für Sozialrecht und dem Wissen, was Ihnen per Gesetz zusteht.
Wir unterstützen Arbeitnehmer bei der Abwehr von Sperrzeiten durch die Bundesagentur für Arbeit oder der Ablehnung eines Grades der Behinderung durch das Integrationsamt (auch Inklusionsamt).
Zum Beispiel gegenüber der Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften
Anhörungen, Ausübung despflichtgemäßen Ermessens bei Erlass eines Bescheides
Das Sozialrecht ist ein zentraler Bestandteil des Sozial- und Rechtsstaates. Es regelt Auseinandersetzungen zwischen Versicherten und Sozialleistungsträgern. Als Beitragszahler von Pflichtversicherungen stehen Ihnen Rechte zu, die oft erst gerichtlich erstritten werden müssen. In unserer anwaltlichen Praxis erleben wir häufig, dass Leistungsanträge nicht einmal entgegengenommen werden und schon mündlich -ohne rechtliche – Prüfung abgelehnt werden. Dabei geht es um finanzielle Ansprüche oder Geldwerte Leistungen, die strittig sind.
Sie können sich durch Ihre Arbeitnehmerkanzlei umfassend zu diesem Thema beraten und vertreten lassen. Unsere sozialrechtliche Beratung umfasst folgende Bereiche:
Ablehnung Antrag auf Erwerbsminderungsrente
Ablehnung Reha oder Umschulung
Ablehnung beruflicher oder medizinischer Reha
Prüfung der Versicherungspflicht
Prüfung Scheinselbständigkeit und Vertretung in Statusfeststellungsverfahren
Ablehnung Antrag auf Schwerbehinderung
Ablehnung Verschlimmerungsantrag
Herabstufung – Feststellung, dass Betroffener nicht länger als schwerbehindert gilt
Ablehnung von Merkzeichen
Durchsetzung der Schutzrechte schwerbehinderter Arbeitnehmer
Sperrzeit nach Eigenkündigung
Sperrzeit wegen Aufhebungsvereinbarung
Ruhen des Anspruchs nach Abfindung
Probleme mit der Arbeitslos- oder Arbeitssuchenmeldung
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Sozialrechtliche Themen spielen schon bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen eine große Rolle – etwa die besondere Berücksichtigung von behinderten Menschen bei der Ausschreibung von freien Arbeitsplätzen.
Des Weiteren ist das Sozialversicherungsrecht bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen von erheblicher Bedeutung – nicht nur im Rahmen von Kündigungen, sondern auch bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen, bei denen der Arbeitnehmer mögliche Sperr- oder Ruhenszeiten beim Arbeitslosengeld vermeiden möchte.
Wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen mit der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter gerne an unsere Rechtsanwältin aus Nürnberg – wir beraten Sie umfassend, ehrlich und kompetent.
Inh. Ilka Schmalenberg
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht
Jakobstraße 52
90402 Nürnberg
Tel.: 0911 650 899 88
Fax: 0911 650 899 86
Mail: info@sos-arbeitsrecht.de
Web: www.sos-arbeitsrecht.de
Wir stehen Ihnen mit unserer Arbeitnehmerkanzlei bei allen arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Problemstellungen und Fällen kompetent zur Seite.
Ob bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Angelegenheiten – wir vertreten Arbeitnehmer aus ganz Nürnberg, Fürth, Erlangen und dem Umland! Vereinbaren Sie jetzt telefonisch einen Beratungstermin.