Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Besprechungstermine erhalten Sie bei uns in dringenden Fällen auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten und noch am gleichen Tag.

Uns ist bewusst, dass die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses mit vielen Emotionen und Existenzängsten verbunden ist. Ebenso verhält es sich mit einem abgelehnten oder nicht bearbeiteten Leistungsantrag der Behörde. Aus diesem Grund ist es auch nicht einfach, die richtige Anwältin oder den richtigen Anwalt für Ihr rechtliches Problem zu finden. Wir bieten Ihnen daher eine schnelle Ersteinschätzung, um Ihre Situation besprechen zu können. Sollten wir Ihren Fall ausnahmsweise einmal nicht rechtzeitig bearbeiten können, so werden wir Ihnen auch dies sehr zeitnahe mitteilen und ggf. an einen Kollegen empfehlen.

Nutzen Sie Ihre Chancen auf eine umfassende Beratung und bestmögliche Abwicklung Ihres Arbeitsverhältnisses oder Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche voll aus und kontaktieren Sie uns noch heute!

Kontakt zu ihrer arbeitsrechtskanzlei in nürnberg

Kontakt zu ihrer arbeitsrechts-kanzlei in nürnberg

Auf dieser Seite möchten wir Sie mit allen Informationen rund um die Inanspruchnahme unserer Rechtsberatung informieren. Sich einen Anwalt zu nehmen wird oft als letzter Schritt angesehen, eine frühzeitige Beratung kann jedoch oft den Verlauf eines Disputs mildern und einen Rechtsstreit mitunter sogar vermeiden.

Wir geben gerne Auskunft und beraten Sie kompetent und zuverlässig rund um Ihre Belange im Arbeits- und Sozialrecht. 

Kosten, Ablauf und wichtige Infos rund um die Rechtsberatung

Der erste Schritt ist immer ein Bericht und Vortrag Ihres konkreten rechtlichen Problems, auf Basis dessen wir eine erste Einschätzung der rechtlichen Lage vornehmen und Ihnen verschiedene Lösungswege vorschlagen. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie, welchen Weg Sie gehen möchten und wir besprechen das weitere Vorgehen. 

Ablauf der Erstberatung

Die gesetzliche Gebühr für ein Erstberatungsgespräch bis zur Dauer von 60 Minuten beträgt 190 EUR (zzgl. MwSt.). Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, begleicht diese die Kosten. Sie bezahlen höchstens die Selbstbeteiligung.

Kommt es anschließend zu einer Vertretung (außergerichtlich oder gerichtlich), so richtet sich die Vergütung für unsere Tätigkeit entweder nach einer individuell getroffenen Vereinbarung oder nach den gesetzlichen Bestimmungen des RVG. Eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren ist in gerichtlichen Verfahren unzulässig.

Kosten der Erstberatung

In Ihrem eigenen Interesse beachten Sie bitte, dass die unverschlüsselte Kommunikation mittels E-Mail unsicher ist. Das gilt sowohl für den Inhalt als auch für den Zugang der E-Mails. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Haftung für übermittelte Nachrichten, Daten und Anhänge ausgeschlossen ist. Bei unverschlüsselter Erstübermittlung einer E-Mail an die Kanzlei wird davon ausgegangen, dass Sie mit einer weiteren unverschlüsselten Kommunikation einverstanden sind. Eine verschlüsselte Kommunikation via E-Mail kann durch die Kanzlei nicht angeboten werden. Sollte Ihnen die unverschlüsselte Kommunikation zu unsicher sein, nehmen Sie bitte telefonisch oder per Post Kontakt zu uns auf.

Im Arbeitsrecht:
Kündigung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, gegebenenfalls mit Nachträgen, Lohn- oder Gehaltsbescheinigung / Verdienstabrechnung, Korrespondenz mit dem Vertragspartner, soweit vorhanden, Vertragsentwurf (z.B. Arbeits- oder Aufhebungsvertrag), Schwerbehindertenausweis /Elternzeitbescheinigung etc.

Unterlagen für eine arbeitsrechtliche Beratung

Im Sozialrecht: kann eine Prüfung sehr umfangreich sein. Oft reicht es nicht aus, nur den anzugreifenden Bescheid zu prüfen. Es ist dringend erforderlich den dazugehörigen Sachverhalt zu erfassen. So werde ich in der Regel auch Ihre persönlichen Verhältnisse erfragen und ihre Gesundheitsdaten abfragen. Alle Informationen werden natürlich streng vertraulich behandelt, soweit es nicht notwendig ist, die der Behörde oder dem Gericht Preis zu geben.

Bescheid der Behörde / Sozialversicherungsträgers ( z.B. ZBFS, Versorgungsamt, Inklusionsamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung DRV etc.). Sonstige Korrespondenz, Schwerbehindertenausweis

Unterlagen für eine sozialrechtliche Beratung

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, helfen wir Ihnen gern dabei, zu prüfen, inwieweit diese die Anwaltskosten übernehmen kann. Nicht jeder Verfahrensabschnitt wird von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Wir übernehmen gerne die Deckungsanfrage für Sie ohne Zusatzkosten.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben benötigen wir folgende Inforationen:
Versicherungsschein mit Angabe der Vertragsnummer, Wer ist Vertragspartner? (Lebensgefährte, Ehepartner, Kind), Höhe der Selbstbeteiligung, falls vorhanden die Schadennummer, die Ihnen die Versicherungshotline mitgeteilt hat.

rechtsschutzversicherung

Wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragen möchten benötigen wir folgende Unterlagen:
Mietvertrag oder letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung zum Nachweis der Höhe der Mietzahlungen.
Zudem prüft das Arbeitsgericht oder das Sozialgericht die Kontoauszüge der letzten 6 Wochen bis 3 Monate . Alle Angeben im Formular über die Gewährung von Prozesskostenhilfe müssen belegt werden. Das können auch Belege über Schulden oder andere Einkommensnachweise sein.

notwendige UNTERLAGEN für die Prozesskostenhilfe 

FAQ
Die wichtigsten Fragen vorab beantwortet

Wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragen möchten benötigen wir folgende Unterlagen:
Mietvertrag oder letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung zum Nachweis der Höhe der Mietzahlungen.
Zudem prüft das Arbeitsgericht oder das Sozialgericht die Kontoauszüge der letzten 6 Wochen bis 3 Monate . Alle Angeben im Formular über die Gewährung von Prozesskostenhilfe müssen belegt werden. Das können auch Belege über Schulden oder andere Einkommensnachweise sein.

prozesskostenhilfe

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, helfen wir Ihnen gern dabei, zu prüfen, inwieweit diese die Anwaltskosten übernehmen kann. Nicht jeder Verfahrensabschnitt wird von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Wir übernehmen gerne die Deckungsanfrage für Sie ohne Zusatzkosten.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben benötigen wir folgende Inforationen:
Versicherungsschein mit Angabe der Vertragsnummer, Wer ist Vertragspartner? (Lebensgefährte, Ehepartner, Kind), Höhe der Selbstbeteiligung, falls vorhanden die Schadennummer, die Ihnen die Versicherungshotline mitgeteilt hat.

Rechtsschutz-versicherung

Im Sozialrecht: kann eine Prüfung sehr umfangreich sein. Oft reicht es nicht aus, nur den anzugreifenden Bescheid zu prüfen. Es ist dringend erforderlich den dazugehörigen Sachverhalt zu erfassen. So werde ich in der Regel auch Ihre persönlichen Verhältnisse erfragen und ihre Gesundheitsdaten abfragen. Alle Informationen werden natürlich streng vertraulich behandelt, soweit es nicht notwendig ist, die der Behörde oder dem Gericht Preis zu geben.

Bescheid der Behörde / Sozialversicherungsträgers ( z.B. ZBFS, Versorgungsamt, Inklusionsamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung DRV etc.). Sonstige Korrespondenz, Schwerbehindertenausweis

Unterlagen für eine sozialrechtliche Beratung

In Ihrem eigenen Interesse beachten Sie bitte, dass die unverschlüsselte Kommunikation mittels E-Mail unsicher ist. Das gilt sowohl für den Inhalt als auch für den Zugang der E-Mails. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Haftung für übermittelte Nachrichten, Daten und Anhänge ausgeschlossen ist. Bei unverschlüsselter Erstübermittlung einer E-Mail an die Kanzlei wird davon ausgegangen, dass Sie mit einer weiteren unverschlüsselten Kommunikation einverstanden sind. Eine verschlüsselte Kommunikation via E-Mail kann durch die Kanzlei nicht angeboten werden. Sollte Ihnen die unverschlüsselte Kommunikation zu unsicher sein, nehmen Sie bitte telefonisch oder per Post Kontakt zu uns auf.

Im Arbeitsrecht:
Kündigung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, gegebenenfalls mit Nachträgen, Lohn- oder Gehaltsbescheinigung / Verdienstabrechnung, Korrespondenz mit dem Vertragspartner, soweit vorhanden, Vertragsentwurf (z.B. Arbeits- oder Aufhebungsvertrag), Schwerbehindertenausweis /Elternzeitbescheinigung etc.

Unterlagen für eine arbeitsrechtliche beratung

Die gesetzliche Gebühr für ein Erstberatungsgespräch bis zur Dauer von 60 Minuten beträgt 190 EUR (zzgl. MwSt.). Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, begleicht diese die Kosten. Sie bezahlen höchstens die Selbstbeteiligung.

Kommt es anschließend zu einer Vertretung (außergerichtlich oder gerichtlich), so richtet sich die Vergütung für unsere Tätigkeit entweder nach einer individuell getroffenen Vereinbarung oder nach den gesetzlichen Bestimmungen des RVG. Eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren ist in gerichtlichen Verfahren unzulässig.

Kosten der erstberatung

Der erste Schritt ist immer ein Bericht und Vortrag Ihres konkreten rechtlichen Problems, auf Basis dessen wir eine erste Einschätzung der rechtlichen Lage vornehmen und Ihnen verschiedene Lösungswege vorschlagen. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie, welchen Weg Sie gehen möchten und wir besprechen das weitere Vorgehen. 

Ablauf der erstberatung

FAQ's

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SOS Notfälle

Besprechungstermine erhalten Sie bei uns in dringenden Fällen auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten und noch am gleichen Tag.

Uns ist bewusst, dass die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses mit vielen Emotionen und Existenzängsten verbunden ist. Ebenso verhält es sich mit einem abgelehnten oder nicht bearbeiteten Leistungsantrag der Behörde. Aus diesem Grund ist es auch nicht einfach, die richtige Anwältin oder den richtigen Anwalt für sein rechtliches Problem zu finden. Wir bieten Ihnen daher eine schnelle Ersteinschätzung, um Ihre Situation besprechen zu können. Sollten wir Ihren Fall ausnahmsweise einmal nicht rechtzeitig bearbeiten können, so werden wir Ihnen auch dies sehr zeitnahe mitteilen und ggf. an einen Kollegen empfehlen.
 
Nutzen Sie Ihre Chancen auf eine umfassende Beratung und bestmögliche Abwicklung Ihres Arbeitsverhältnisses oder Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche voll aus und kontaktieren Sie uns noch heute!

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Der erste Schritt ist immer ein Bericht und Vortrag Ihres konkreten Problems, auf Basis dessen wir eine erste Einschätzung der rechtlichen Lage vornehmen und Ihnen verschiedene Lösungswege vorschlagen.

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Kommt es anschließend zu einer Vertretung (außergerichtlich oder gerichtlich), so richtet sich die Vergütung für unsere Tätigkeit entweder nach einer individuell getroffenen Vereinbarung oder nach den gesetzlichen Bestimmungen des RVG. Eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren ist in gerichtlichen Verfahren unzulässig.


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Wir diskutieren die Unterschiede in der Vertretung der beiden Parteien Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen und berichten von spannenden Fällen aus der Praxis.

Charlotte

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