In vielen Betrieben sind Betriebsvereinbarungen mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Sie vereinfachen den Arbeitsablauf und können für ein besseres Arbeitsklima im Unternehmen sorgen. Außerdem sind wirksame Betriebsvereinbarungen gerichtlich durchsetzbar. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann die Wirksamkeit der Betriebsvereinbarung prüfen und den Betriebsrat auf dem Weg zur Durchsetzung unterstützen.
Was sind Betriebsvereinbarungen?
Betriebsvereinbarungen sind schriftlich festgehaltene Abmachungen zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber eines gemeinsamen Betriebs. Sie wirken rechtsverbindlich und begründen daher Rechte und Pflichten für alle Angehörigen des betroffenen Betriebs. Sinn und Zweck von Betriebsvereinbarungen ist es, die Zusammenarbeit innerhalb des Unternehmens zu fördern, indem verständliche und klare Vorschriften aufgestellt werden, die eine schnelle Entscheidungsfindung möglich machen und damit als Wegweiser für einen reibungslosen Arbeitsablauf dienen sollen. Um nicht jede neu auftretende Angelegenheit einzeln verhandeln zu müssen, sondern nachhaltig für die Zukunft regeln zu können, bietet es sich an, eine allgemein im Betrieb gültige Betriebsvereinbarung auszuhandeln und damit für Rechtssicherheit zu sorgen.

Welche Arten von Betriebsvereinbarungen gibt es?
Unterschieden wird zwischen erzwingbaren und freiwilligen Betriebsvereinbarungen:
- Erzwingbare Betriebsvereinbarungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie Themen betreffen, die der Mitbestimmung des Betriebsrats bedürfen, d.h. der Arbeitgeber ist in diesen Fällen nicht allein entscheidungsbefugt. Hierunter fallen beispielsweise Regelungen im Hinblick auf eine etwaige Kleiderordnung, aber auch Detailbestimmungen zu Raucherpausen, Urlaub und Arbeitsschutz. Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung kann in diesem Rahmen beiderseits durch den Spruch einer eingerichteten Einigungsstelle erzwungen werden.
- Demgegenüber stehen freiwillige Betriebsvereinbarungen, die Angelegenheiten betreffen, die nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen, zum Beispiel die Errichtung einer betrieblichen Kinderbetreuung. Hier müssen sich Arbeitgeber und Betriebsrat übereinstimmend einigen, denn die Zustimmung einer der Parteien kann in diesen Fällen nicht ersetzt werden.
Wann ist eine Betriebsvereinbarung wirksam?
Damit eine Betriebsvereinbarung wirksam ist, sind einige Formalien zu beachten. So ist es zwingend erforderlich, dass die Betriebsvereinbarung schriftlich festgehalten wird; eine rein mündliche Absprache entfaltet keine Bindungswirkung. Außerdem muss der Beschluss des Betriebsrats, der der Betriebsvereinbarung vorausgeht, ordnungsgemäß zustande gekommen sein. Vom Inhalt her darf das Vereinbarte nicht gegen höherrangiges Recht und insbesondere nicht gegen das Gesetz verstoßen. Im Speziellen genießen Tarifverträge Vorrang, soweit sie keine ausdrückliche Regelungsbefugnis durch Betriebsvereinbarung einräumen.
Geltungsbereich von Betriebsvereinbarungen
Im Verhältnis zu den einzelnen Arbeitsverträgen gelten Betriebsvereinbarungen hingegen vorrangig, sodass sie innerhalb des Unternehmens – ähnlich wie Gesetze – unmittelbar und zwingend wirken. Dies gilt uneingeschränkt für alle Betriebsangehörigen. Daraus folgt, dass abweichende Abmachungen, die exklusiv zwischen dem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer getroffen werden, nichtig sind. Freiwillige Betriebsvereinbarungen sind so lange gültig, bis sie mit einer grundsätzlichen Frist von drei Monaten gekündigt werden. Erzwingbare müssen dagegen durch eine neue Vereinbarung ersetzt werden.
Vorteile von Betriebsvereinbarungen
Durch ihre unmittelbare und zwingende Wirkung gewähren Betriebsvereinbarungen dem Betriebsrat einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Erfüllung des Vereinbarten oder auf Unterlassung widersprechenden Verhaltens. Verstößt der Arbeitgeber trotz einer gegen ihn ergangenen rechtskräftigen Entscheidung des Arbeitsgerichts weiterhin gegen die Betriebsvereinbarung, so wird ihm auf Antrag des Betriebsrats ein Ordnungs- bzw. Zwangsgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro auferlegt.
Betriebsvereinbarungen stellen einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen der Angehörigen eines Unternehmens her und vereinfachen Abläufe im Rahmen der Arbeitsteilung. Sie sind deshalb essentiell für die betriebliche Ordnung und Zusammenarbeit sowie für die Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern.