Anwalt Arbeitsrecht in Nürnberg

Anwalt Arbeitsrecht in Nürnberg

Das Arbeitsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet

Anwalt Arbeitsrecht in Nürnberg
Konflikte und Probleme treten immer wieder in Leben auf und so vor allem auch bei arbeitsrechtlichen Fragen. Hier kann dann manchmal nur noch ein Anwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg zur Besänftigung der Probleme beitragen.

Bevor man einen solchen Juristen beauftragt, sollte man allerdings einige sehr grundlegende Überlegungen anstellen.

Das Arbeitsrecht ist ein überaus komplexer Bereich

Das Arbeitsrecht ist ein wirklich überaus komplexes Rechtsgebiet, das sich mit allen Arten von Fragen befasst, die am Arbeitsplatz auftreten können. Doch welche Konzepte und grundlegenden Überlegungen sind in diesem Bereich von Relevanz? Das Konzept des Arbeitsrechts gibt es streng genommen schon seit dem alten Rom. Hier wurde durch ein spezielles Gesetz erst einmal der Begriff der Beschäftigung genauer definiert.

Und wie stellt sich die Situation heute konkret dar? Das Arbeitsrecht ist heute ein System von Gesetzen und Richtlinien zum Schutz der Arbeitnehmer vor Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz, mit dem Ziel, die Chancengleichheit für alle Arbeitnehmer zu fördern. Zudem sollen faire Löhne vor Nachteilen schützen. Ein versierter und zuverlässiger Anwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg kennt alle relevanten Gesetze und Richtlinien in diesem Bereich und kann so bei eventuell auftretenden Problemen die korrekten Schritte einleiten.

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Arbeitsgesetze einzuhalten, wenn Arbeitsplätze in ihrem Betrieb zur Verfügung stehen. Allerdings ist das Arbeitsrecht nicht nur einseitig für die Belange der Arbeitnehmer zuständig. So können sich auch Arbeitgeber bei Unklarheiten und Problemen an einen Anwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg wenden.

Anwalt Arbeitsrecht in Nürnberg
Was ein Jurist in diesem Bereich für wichtige Fähigkeiten haben muss

Für einen Anwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg ist es wichtig, alle Gesetze zu verstehen, die sich zum Beispiel auf die Arbeit eines Mitarbeiters in einem bestimmten Betrieb beziehen, damit er seinen Mandanten fachgerecht beraten kann. Beispielsweise gibt es eine ganze Reihe Arbeitsgesetze, die Rechte und auch Pflichten für Arbeitnehmer auf der gesamten Bundesebene definieren. Ein erfahrener Anwalt sollte zudem mit gängigen Regeln und Gesetzen aus dem Vertragsrecht vertraut sein. So kann ein Jurist dieser Fachrichtung auch über eventuell unzulässige Paragrafen in einem Arbeitsvertrag aufklären.

Immer im Interesse des jeweiligen Mandanten

Ein guter Anwalt für Arbeitsrecht muss immer das Wohl des Mandanten an erste Stelle setzen. Das bedeutet, dass ein Anwalt immer für Mandanten eintreten muss und ihnen dabei helfen sollte, sich effektiv im schwierigen Rechtssystem zurechtzufinden. Dabei darf er jedoch nicht einseitig Partei beziehen und muss die Interessen eines Arbeitgebers ebenso, wie die eines Arbeitnehmers in den Fokus der Betrachtung nehmen.

Doch in einer modernen Arbeitswelt geht es noch um wesentlich mehr. Ein Anwalt für Arbeitsrecht muss sich daher auch mit Gesetzen zu Lohnsätzen, Überstundenvergütung, Wettbewerbsverboten, Kündigungsrechten, Einstellungsrichtlinien, Sicherheitsmaßnahmen und vielen weiteren Bereichen auskennen.

Zunehmend spielen auch neue Formen des Arbeitens eine wichtige Rolle. So arbeiten viele Mitarbeiter auch zum Großteil aus dem Homeoffice heraus. Auch in diesem Bereich gilt es, alle wichtigen Gesetze im Blick zu behalten. Eben dies wird ein guter Anwalt für Arbeitsrecht für seine Mandanten zu jeder Zeit erfüllen können und diesen auch zu einem langfristigen Erfolg am Arbeitsplatz verhelfen.

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    Anwalt Arbeitsrecht Nürnberg -
    Professionelle Hilfe vom Fachanwalt

    Ganz be­wusst ver­fol­gen wir nicht den An­satz, je­des Rechts­ge­biet ab­de­cken zu wol­len. Wir sind der Mei­nung, dass es nur durch ho­he Spe­zia­li­sie­rung mög­lich ist, dau­er­haft auf der Hö­he des Ge­sche­hens zu blei­ben und ei­nen gleich­blei­bend ho­hen Be­ra­tungs­stan­dard ge­währ­leis­ten zu kön­nen.

    Aus ei­ge­ner Über­zeu­gung ver­tre­ten und be­ra­ten wir da­bei aus­schlie­ß­lich Ar­beit­neh­mer, Be­triebs- und Per­so­nal­rä­te. Auf­grund un­se­rer lang­jäh­ri­gen Er­fah­rung als Be­ra­ter auf­sei­ten der Ar­beit­ge­ber, wis­sen wir wie die an­de­re Sei­te „tick­t“, wel­che Tak­ti­ken sie an­wen­det und wie dar­auf zu re­agie­ren ist.

    Es ist uns ein per­sön­li­ches An­lie­gen den ab­hän­gig Be­schäf­tig­ten in al­len denk­ba­ren Si­tua­tio­nen zur Sei­te zu ste­hen.

    Aus die­sem Grund ver­fügt un­se­re Ar­beit­neh­mer­kanz­lei über ei­ne um­fas­sen­de prak­ti­sche Er­fah­rung, so­wohl in der au­ßer­ge­richt­li­chen Kon­flikt­lö­sung als auch in der ge­richt­li­chen Ver­tre­tung. Als aus­schlie­ß­lich im Ar­beits- und So­zi­al­recht tä­ti­ge Rechts­an­walts­kanz­lei ver­fü­gen wir über ein brei­tes Spek­trum an Er­fah­rung und ei­ne aus­ge­wie­se­ne ar­beits­ge­richt­li­che Ex­per­ti­se.

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