Formular: Antrag auf Beratungshilfe

Muster Formular

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Juli 1, 2021

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Datum:

Ausfüllhinweise für die Beantragung von Beratungshilfe

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitslose, die die Kosten einer Rechtsberatung außerhalb von gerichtlichen Verfahren nicht aufbringen können, haben die Möglichkeit Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.

Was ist Beratungshilfe?

Beratungshilfe ist eine Leistung, die gewährt werden kann, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Die Bürger werden nämlich nicht durch das Gericht, sondern durch einen von ihnen selbst zu beauftragenden Rechtsanwalt beraten, der hierfür Kosten verlangt. Die Beratungshilfe unterstützt Menschen, die für die Beratung nicht selbst zahlen können. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Beratungskosten durch den Staat übernommen werden.

Durch die Beratungshilfe werden Menschen mit geringem Einkommen so in die Lage versetzt, eine rechtliche Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder eine andere Beratungspersonen (z.B. Steuerberater, Rentenberater) in Anspruch zu nehmen.

Die Beratungshilfe ist im Beratungshilfegesetz genau geregelt.

Wann erhalte ich Beratunghilfe?

Beratungshilfe wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist vollständig auszufüllen und beim zustänidgen Amtsgericht Ihres Wohnsitzes einzureichen. Wenn Sie in Nürnberg wohnen, ist das Amtsgericht Nürnberg für die Bewilligung von Beratungshilfe zuständig.

Ein Anspruch auf Beratungshilfe besteht, wenn:

  • Rechte außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens wahrgenommen werden sollen, es also noch keinen Prozess bei Gericht gibt,
  • der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen selbst nicht aufbringen kann,
  • keine anderen Möglichkeiten zur Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist (z. B. Mieterverein, Rechtsschutzversicherung, Schuldnerberatung, Jugendamt) und
  • die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist. Das bedeutet, dass in einer vergleichbaren Situation auch eine wirtschaftlich besser gestellte Person auf eigene Kosten Rechtsrat einholen oder sich vertreten lassen würde.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen Sie dem Antrag vollständig und aktuell einreichen:

  • Arbeitsvertrag, wenn Sie einer Arbeit nachgehen sollten (Minijob etc.), die zwei letzten Gehaltsnachweise,
  • Ämterbescheide (ALG I oder II, BAföG, Krankengeldbescheid, Rentenbescheid etc.)
  • Mietvertrag oder die letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung, aus der die aktuelle Miethöhe ersichtlich ist
  • Kontoauszüge der letzten sechs Wochen,
  • sowie etwaige Belege über weitere Zahlungsverpflichtungen oder Kreditverpflichtungen.

Wenn die Bedingungen für Beratungshilfe erfüllt sind, erteilt das Amtsgericht einen Berechtigungsschein, der der Beratungsperson vorgelegt werden kann. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht oder haben nicht alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt, weist das Amtsgericht den Antrag auf Beratungshilfe zurück. Gegen diese Entscheidung kann als Rechtsbehelf die Erinnerung eingelegt werden.

Nach Erteilung des Berechtigungsscheins

Sobald Sie einen Beratungshilfeschein des Amtsgerichts erhalten haben, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden und Kontakt aufnehmen. Sie erhalten dann die erforderliche Beratung oder außergerichtliche Vertretung.

Wenn Ihnen Beratungshilfe bewilligt wird, übernimmt die Landeskasse die für die Beratung anfallende Vergütung der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts.

Formular zur Beratungshilfe

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Inh. Ilka Schmalenberg
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

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