Unsere Anwältinnen beraten und vertreten Betriebsräte im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht. Stärken Sie Ihre Rolle im Unternehmen mit fundiertem Rechtsbeistand, der leicht verständlich und direkt umsetzbar ist.
Wir bieten Ihnen eine kompetente Unterstützung und starke Partnerschaft. Mit uns meistern Sie die mitbestimmungsrechtlichen Herausforderungen. Wir unterstützen z.B. bei der Betriebsratswahl, im Fall einer Betriebsänderung oder bei den Themen Arbeitszeit, Gesundheit, Vergütung oder Homeoffice. Betriebsräte benötigen präzise juristische Analysen, gute Vereinbarungen und strategisch-taktische Begleitung.
Sollten Sie Unterstützung als Betriebsrat brauchen, helfen wir Ihnen immer gerne und freuen uns Sie in unserer Betriebsratskanzlei begrüßen zu dürfen.
Wir veranstalten mit großer Freude Schulungen für Betriebsräte, an unserem Kanzleisitz in Nürnberg oder Inhouse Seminare im jeweiligen Betrieb sowie Online.
Der Kern der Mitbestimmung des Betriebsrates bildet
§ 87 BetrVG. In diesem Bereich beraten und vertreten wir vor allem bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen.
Sobald in einem Unternehmen eine größere betriebliche Umstrukturierung (wie bei einer Massenentlassung) geplant ist, kann ein Anwalt über § 80 Abs. 3 BetrVG als Sachverständiger hinzugezogen werden.
Betriebsräte können bei Beratungsbedarf in diesem Themenkomplex einen Anwalt als rechtliche Unterstützung nach § 40 BetrVG hinzuziehen. Gerne stellen wir auch Muster zur Verfügung
Sollten Sie Unterstützung als Betriebsrat brauchen, helfen wir Ihnen immer gerne und freuen uns Sie in unserer Arbeitnehmerkanzlei begrüßen zu dürfen.
Wir veranstalten mit großer Freude Schulungen für Betriebsräte, an unserem Kanzleisitz in Nürnberg oder Inhouse Seminare im jeweiligen Betrieb sowie Online.
Der Kern der Mitbestimmung des Betriebsrates bildet
§ 87 BetrVG. In diesem Bereich beraten und vertreten wir vor allem bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen.
Sobald eine größere betriebliche Umstrukturierung (wie bei einer Massenentlassung) geplant ist, kann ein Anwalt über § 80 Abs. 3 BetrVG als Sachverständiger hinzugezogen werden.
Betriebsräte können bei Beratungsbedarf in diesem Themenkomplex einen Anwalt als rechtliche Unterstützung nach § 40 BetrVG hinzuziehen. Gerne stellen wir auch Muster zur Verfügung
Das Betriebsverfassungsrecht ist ein weites Rechtsgebiet und nicht nur für neu gewählte Betriebsräte eine Herausforderung. Daher sollte sich ein Betriebsrat vor wichtigen Entscheidungen umfassend anwaltlich beraten lassen. Von einem Betriebsrat darf nicht verlangt werden, sich allein durch Lesen des Betriebsverfassungsgesetzes vollständiges Wissen anzulesen. Dies gelingt meistens nur erfahrenen und gut geschulten Betriebsräten. Daher ist eine umfassende arbeitsrechtliche Beratung unerlässlich, um Nachteile für den Betriebsrat und die durch ihn vertretenen Arbeitnehmern zu vermeiden. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen Betriebsräten mit Rat und Tat zur Seite.
Wir unterstützen Betriebsräte bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen oder Durchsetzung ihrer Beteiligungsrechte.
Wir vertreten Betriebsratsmitglieder bei Einigungsstellenverhandlungen oder bei Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen.
Unsere Anwälte beantragen auch einstweilige Verfügungen gegen den Arbeitgeber.
In unseren Seminaren zum Betriebsverfassungsrecht vermitteln wir umfangreiches Praxiswissen – von den Grundlagen der Betriebsratsarbeit bis zur gezielten Vertiefung einzelner Themen.
Wir führen Wahlvorstandsschulungen als auch Einführungsseminare für neu gegründete Betriebsräte oder Spezialseminare für bereits erfahrene Betriebsräte durch.
Wir beraten unabhängig und ausschließlich auf Seiten der Betriebsräte und Arbeitnehmer, nie des Arbeitgebers.
Die Anwaltskosten trägt der Arbeitgeber.
Wir kennen die großen Arbeitgeber im Umfeld unserer Standorte in Nürnberg, Bayreuth und Umgebung.
Jederzeit kurzfristige Termine möglich.
In der dynamischen Welt der Betriebsratsarbeit zählt jede Entscheidung. Wir bieten Ihnen eine klare und praxisnahe Beratung auf Augenhöhe und schnelle und effektive rechtliche Lösungen, damit Sie Ihre Aufgaben effizient und sicher erfüllen können.
Aus unserer langjährigen Beratung ausschließlich von Arbeitnehmern, kennen wir die Bedürfnisse des Arbeitsalltages. Wir bieten Ihnen gerne auch Videotermine oder Telefontermine an, um sich schnell und unkompliziert abstimmen zu können.
Kontaktieren Sie uns für eine Beratung, die Ihnen hilft, Ihre Rechte und Möglichkeiten als Betriebsrat voll auszuschöpfen.
Inh. Ilka Schmalenberg
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht
Jakobstraße 52
90402 Nürnberg
Tel.: 0911 650 899 88
Fax: 0911 650 899 86
Mail: info@sos-arbeitsrecht.de
Web: www.sos-arbeitsrecht.de
Wir stehen Ihnen mit unserer Arbeitnehmerkanzlei bei allen arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Problemstellungen und Fällen kompetent zur Seite.
Ob bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Angelegenheiten – wir vertreten Arbeitnehmer aus ganz Nürnberg, Fürth, Erlangen und dem Umland! Vereinbaren Sie jetzt telefonisch einen Beratungstermin.