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Kanzlei für Arbeitsrecht Nürnberg

Über unsere Kanzlei

Die Kanzlei Schmalenberg hat sich den Arbeitnehmerrechten verschrieben und vertritt Arbeitnehmer in sämtlichen Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Frau Ilka Schmalenberg ist seit 2015 als Rechtsanwältin tätig und seit 2018 auch als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht qualifiziert. Sie verfügt damit über eine langjährige arbeitsrechtliche Praxis und Qualifizierung. Sie hat inzwischen viele hundert Mandanten im Arbeitsrecht und Sozialrecht.

Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei in der Beratung und Vertretung zu arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.

Die Arbeitnehmerkanzlei berät und vertritt Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Aufhebungsverträgen zur Umgehung einer Sperrzeit und bei dem Bezug von Arbeitslosengeld bei der Bundesagentur für Arbeit. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung zu arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.

Gehen Sie kein Risiko ein und greifen auf die Kompetenz einer Fachanwältin zurück.

Zertifizierte Beraterin
Als Zertifizierte Beraterin für Kündigungsschutzrecht (VDAA e. V.) verfügt Rechtsanwältin Schmalenberg über eine besonders hohe Qualifikation im Kündigungsrecht. Als Erwerber dieser Bezeichnung hat sie nachgewiesen, dass sie auf dem Gebiet des Kündigungsrechts über besondere theoretische und praktische Kenntnisse sowie über eine umfangreiche berufliche Erfahrung verfügt.

Mehr über Ihre Anwältin

Umzug nach Nürnberg
Nach jahrelanger Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebers gründete sie im Juli 2021 die Arbeitnehmerkanzlei. Für ihre Liebe zu Franken, der Metropolregion Nürnberg und aus familiären Gründen hat sich Anwältin Schmalenberg entschlossen sich mit ihrer Kanzlei dauerhaft in Nürnberg niederzulassen und hier Arbeitnehmern und Hilfebedürftigen zur Seite zu stehen.
Studium & Staatsexamen
Anwältin Schmalenberg legte ihr erstes Staatsexamen an der Humboldt Universität Berlin ab. Ihr Referendariat absolvierte sie an dem Kammergericht in Berlin, u.a. mit Stationen bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und der Rechtsabteilung der Charité. Bereits dort setzte sie sich vertieft mit den Fragen zum Arbeitsrecht und Tarifrecht auseinander.
Kanzlei Schmalenberg

Die Arbeitnehmerkanzlei vertritt ausschließlich Arbeitnehmer in sämtlichen Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich und auch im Sozialrecht. Termine können auch kurzfristig vereinbart werden. Bei dringenden Fällen auch noch am selben Tag.

Station Berlin

Im Jahr 2015 gründete sie ihre eigene Kanzlei in Berlin Mitte und war insbesodere im Sozialrecht tätig. Seit Januar 2018 verstärkte sie als Fachanwältin das arbeitsrechtliche Team einer Kanzlei für Arbeitsrecht in Charlottenburg. In ihrer Position als geschäftsführende Partnerin hat sie sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber beraten und vertreten.

Der Fachanwaltstitel

Ein Fachanwaltstitel wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn der Rechtsanwalt besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem Rechtsgebiet nachgewiesen hat. Diese werden in einem sehr umfangreichen, 120 Stunden umfassenden, Kurs vertieft und geprüft.

Als Nachweis der praktischen Erfahrungen wird eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen verlangt, die dem Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer in einer Liste einzeln kurz dargestellt werden müssen. Für den Erwerb der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht sind dies mindestens 100 bearbeitete Fälle innerhalb von 3 Jahren im individuellen und kollektiven (Betriebsverfassungsrecht) Arbeitsrecht.

Für den Erwerb der Fachanwaltschaft für Sozialrecht sind dies mindestens 60 bearbeitete Fälle innerhalb von 3 Jahren im Sozialhilferecht, Ausbildungsförderungsrecht oder dem Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung).

Nach dem Erwerb der Fachanwaltschaft müssen in dem Fachgebieten jährlich mindestens 15 Fortbildungsstunden nachgewiesen werden, damit auch für die Zukunft sichergestellt ist, dass der Fachanwalt über besondere Kenntnisse in seinem Fachgebiet verfügt.

Ein Fachanwaltstitel wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn der Rechtsanwalt besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem Rechtsgebiet nachgewiesen hat. Diese werden in einem sehr umfangreichen, 120 Stunden umfassenden, Kurs vertieft und geprüft.

Als Nachweis der praktischen Erfahrungen wird eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen verlangt, die dem Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer in einer Liste einzeln kurz dargestellt werden müssen. Für den Erwerb der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht sind dies mindestens 100 bearbeitete Fälle innerhalb von 3 Jahren im individuellen und kollektiven (Betriebsverfassungsrecht) Arbeitsrecht.

Für den Erwerb der Fachanwaltschaft für Sozialrecht sind dies mindestens 60 bearbeitete Fälle innerhalb von 3 Jahren im Sozialhilferecht, Ausbildungsförderungsrecht oder dem Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung).

Nach dem Erwerb der Fachanwaltschaft müssen in dem Fachgebieten jährlich mindestens 15 Fortbildungsstunden nachgewiesen werden, damit auch für die Zukunft sichergestellt ist, dass der Fachanwalt über besondere Kenntnisse in seinem Fachgebiet verfügt.

Publikationen

Mitgliedschaften

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Ilka
Vertritt ausschließlich Arbeitnehmer:innen
Charlotte
Vertritt überwiegend Arbeitgeber:innen

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In unserem wöchentlichen Podcast nehmen wir euch mit hinter die Kulissen des Arbeitsrechts.

Wir diskutieren die Unterschiede in der Vertretung der beiden Parteien Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen und berichten von spannenden Fällen aus der Praxis.

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