Ein Fachanwaltstitel wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn der Rechtsanwalt besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem Rechtsgebiet nachgewiesen hat. Diese werden in einem sehr umfangreichen, 120 Stunden umfassenden, Kurs vertieft und geprüft.
Als Nachweis der praktischen Erfahrungen wird eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen verlangt, die dem Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer in einer Liste einzeln kurz dargestellt werden müssen. Für den Erwerb der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht sind dies mindestens 100 bearbeitete Fälle innerhalb von 3 Jahren im individuellen und kollektiven (Betriebsverfassungsrecht) Arbeitsrecht.
Für den Erwerb der Fachanwaltschaft für Sozialrecht sind dies mindestens 60 bearbeitete Fälle innerhalb von 3 Jahren im Sozialhilferecht, Ausbildungsförderungsrecht oder dem Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung).
Nach dem Erwerb der Fachanwaltschaft müssen in dem Fachgebieten jährlich mindestens 15 Fortbildungsstunden nachgewiesen werden, damit auch für die Zukunft sichergestellt ist, dass der Fachanwalt über besondere Kenntnisse in seinem Fachgebiet verfügt.
Ein Fachanwaltstitel wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn der Rechtsanwalt besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem Rechtsgebiet nachgewiesen hat. Diese werden in einem sehr umfangreichen, 120 Stunden umfassenden, Kurs vertieft und geprüft.
Als Nachweis der praktischen Erfahrungen wird eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen verlangt, die dem Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer in einer Liste einzeln kurz dargestellt werden müssen. Für den Erwerb der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht sind dies mindestens 100 bearbeitete Fälle innerhalb von 3 Jahren im individuellen und kollektiven (Betriebsverfassungsrecht) Arbeitsrecht.
Für den Erwerb der Fachanwaltschaft für Sozialrecht sind dies mindestens 60 bearbeitete Fälle innerhalb von 3 Jahren im Sozialhilferecht, Ausbildungsförderungsrecht oder dem Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung).
Nach dem Erwerb der Fachanwaltschaft müssen in dem Fachgebieten jährlich mindestens 15 Fortbildungsstunden nachgewiesen werden, damit auch für die Zukunft sichergestellt ist, dass der Fachanwalt über besondere Kenntnisse in seinem Fachgebiet verfügt.